Sichere und normkonforme Maschinen nach dem Stand der Technik
Wir prüfen
Ihre Maschinen und Anlagen nach der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, | |
klären die Notwendigkeit einer Konformitätserklärung, einer Einbauerklärung | |
oder wesentlichen Änderung, | |
führen Risikobeurteilungen nach EN ISO 12100 und Normenrecherchen durch, | |
ermitteln den Stand der Technik und arbeiten Sicherheitskonzepte aus, | |
erstellen ergänzend Betriebsanleitungen und notwendigen Unterlagen zur | |
Erlangung der EG-Konformitätserklärung (Technische Dokumentation). |
Maschinen für den Eigenbedarf
Auch Maschinen, die ausschließlich für den Eigenbedarf erstellt und betrieben werden fallen unter die Maschinenrichtlinie. Auch für sie ist ein EG-Konformitätsverfahren und eine EG-Konformitätserklärung erforderlich.
Bestandsanlagen
Alte Anlagen genießen keine Bestandsschutz! Betreiber sind verpflichtet, Maschinen und Anlagen anzupassen, wenn die Sicherheit für das Betreiben nicht ausreichend ist oder sich der Stand der Technik verändert hat. Dies erfordert in vielen Fällen das Erstellen von neuen Sicherheitskonzepten für diese Anlagen.